Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Wehrpflicht und Grundwehrdienst für Auslandsösterreicher

Die Wehrpflicht beginnt für männliche österreichische Staatsbürger mit dem 17. Geburstag und dauert grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag, in Sonderfällen bis zum 65. Geburtstag. Sie umfasst:

  • Die Stellungspflicht
  • Die Pflicht zur Leistung des Präsenzdienstes
  • Die Pflichten des Milizstandes
  • Die Melde- und Bewilligungspflichten

Verlegt der Wehrpflichtige vor bzw. nach der Stellung für länger als sechs Monate seinen Aufenthalt ins Ausland, muss er dies unverzüglich dem Militärkommando melden und den jeweiligen Wohnsitz im Ausland der örtlich zuständigen österreichischen Vertetungsbehörde (Botschaft, Konsulat) bekanntgeben. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Wehrpflichtige, deren dauernde Untauglichkeit festgestellt worden ist oder die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und dem Reservestand angehören.

Übersiedelt der Betreffende wieder nach Österreich (Wohnsitzwechsel), muss er sich innerhalb von drei Wochen bei dem für seinen Wohnort zuständigen Militärkommando melden.

Zum Grundwehrdienst einberufen werden Wehrpflichtige ab dem 18. Geburtstag bis zum 35. Geburtstag.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung