Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Freiheitsstrafe

Sinnverwandte Begriffe: Freiheitsentzug, Haftstrafe

Die Freiheitsstrafe ist eine staatliche Sanktion, um auf eine strafbare Handlung oder Unterlassung (Delikt) zu reagieren und bedeutet jede Art von Einschränkung der persönlichen Freiheit eines Menschen, wie z.B. Gefängnisaufenthalt oder zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Sie wird vom Gericht durch ein Urteil ausgesprochen.

Freiheitsstrafen werden auf Lebensdauer oder auf bestimmte Zeit (mindestens einen Tag und höchstens 20 Jahre) verhängt. Sie können bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden. Bei der bedingten Freiheitsstrafe wird die Strafe nicht vollstreckt, sondern eine Probezeit bestimmt. Eine unbedingte Freiheitsstrafe muss sofort verbüßt werden.

Unter bestimmten Umständen kann eine Haftstrafe auch als elektronisch überwachter Hausarrest vollzogen werden.

Eine Freiheitsstrafe wegen einer Verwaltungsübertretung darf nur dann verhängt werden, wenn dies notwendig ist, um die Täterin/den Täter von weiteren Übertretungen gleicher Art abzuhalten. Die Freiheitsstrafe muss mindestens zwölf Stunden betragen und darf nicht länger als sechs Wochen dauern.

Ausführliche Informationen zum Thema "Freiheitsstrafe" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion