Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.
Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:
- Geschäftsführung und -vertretung
- Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
- Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
Weiterführende Informationen zu den Themen "Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)" und "Personengesellschaft" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion