Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Mitnahme von Tieren mit dem Fahrrad
Wer Tiere, insbesondere Hunde, mit dem Fahrrad mitnehmen will, benötigt dafür je nach Größe einen speziellen Transportkorb oder Fahrradanhänger. Es ist nicht erlaubt,
- Tiere während der Fahrt an einer Leine zu halten oder
- an Fahrzeuge, z.B. an ein Fahrrad, anzuhängen, um sie mitlaufen zu lassen.
Diese Regelung der StVO gilt für alle Straßen mit öffentlichem Verkehr. Das sind solche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können (auch Radwege). Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Zugtiere, die uneingespannt an der rechten Seite oder hinter dem Fuhrwerk angebunden mitlaufen dürfen.
Achtung
Wenn sich jemand nicht an diese Regelung hält, droht eine Geldstrafe bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit eine Freiheitsstrafe.
Weitere Informationen zu Maulkorb- und Leinenzwang und zur Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion