Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Mopedkauf
Die Zustimmung der Eltern wird für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts (z.B. Mopedkauf) benötigt. Diese kann auch nachträglich eingeholt werden, allerdings ist das Rechtsgeschäft bis zur Erteilung der Zustimmung nicht voll gültig.
Wenn die Eltern der Entscheidung nicht zustimmen, ist das Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig, so als ob es nicht zustande gekommen wäre. Das Moped würde in diesem Fall bei der Verkäuferin/beim Verkäufer bleiben und der Kaufpreis müsste erstattet werden.
Hinweis
Rechtsgeschäfte, die der Zustimmung der Eltern bedürfen und die eine Jugendliche/ein Jugendlicher ohne deren Zustimmung abschließt, werden mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht automatisch geheilt bzw. rechtswirksam. Durch Abgabe einer freiwilligen schriftlichen Erklärung durch die volljährig Gewordene/den volljährig Gewordenen können sie aber Gültigkeit erlangen. Nähere Informationen zur nachträglichen Anerkennung von Kaufverträgen ab Volljährigkeit finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion