Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Widerruf der Zivildiensterklärung

Allgemeine Informationen

Die Zivildiensterklärung kann widerrufen werden, wenn erklärt wird, dass keine Gewissensgründe mehr gegen die Leistung des Wehrdienstes bestehen.

Fristen

Die Widerrufserklärung kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Zuweisungsbescheides sowie nach einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Zivildienstes schriftlich bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht werden.

Innerhalb eines Jahres nach Abgabe einer Widerrufserklärung kann keine neuerliche Zivildiensterklärung eingebracht werden.

Zuständige Stelle

Zum Formular

Zivildiensterklärung – Widerruf

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt