Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Checkliste Wohnen in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Bei der Miete bzw. dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses gelten umfangreiche Bestimmungen.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Wohnsitzanmeldung | Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen. | |
ORF-Beitrag |
Der ORF-Beitrag muss pro Hauptwohnsitz von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson gezahlt werden, unabhängig von Radio- oder Fernsehgeräten. |
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Energieversorgung | Natürlich sollte auch für eine Strom- und Heizungsversorgung (z.B. Gas, Fernwärme) gesorgt werden. | |
Kommunikation | Für Internet, Mobiltelefone und Festnetztelefone gibt es in Österreich verschiedene Anbieter. Es empfiehlt sich, die Kosten zu vergleichen. |
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion