Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Zulassung zum Fachhochschul-Studium

Fachhochschulen sind bei Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation (meist mit Zusatzprüfungen). Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang ist ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Achtung

Die Anzahl der Studierenden pro Jahr und Studiengang ist beschränkt, aus diesem Grund sind Aufnahmeverfahren vorgesehen.

Voraussetzungen

  • Allgemeine Universitätsreife
    • Österreichisches Reifeprüfungszeugnis einschließlich eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung
    • Anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe an einer Universität, Pädagogischen Hochschulen oder Fachhochschule
    • Ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder aufgrund einer Nostrifizierung oder aufgrund der Entscheidung der Studiengangsleitung des inländischen Fachhochschulstudienganges im Einzelfall gleichwertig ist
    • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Einschlägige berufliche Qualifikation (meist mit Zusatzprüfungen)

Welche beruflichen Qualifikationen als Zulassungsvoraussetzungen gelten und welche Zusatzprüfungen eventuell gefordert werden, erfragen Sie direkt bei der Fachhochschule.

Tipp

In vielen Fällen entsprechen die Zusatzprüfungen fachlich der vorgesehenen Studienberechtigungsprüfung.

Detaillierte Informationen für ausländische Studierende bietet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 8. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung