Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Stichtag
Der Stichtag ist jener Tag, zu dem geprüft wird, ob und in welcher Höhe und bei welchem Versicherungsträger ein Pensionsanspruch besteht.
Der Stichtag ist immer ein Monatserster. Er ist in seiner Feststellung bei Eigenpensionen vom Antragstag abhängig. Bei Hinterbliebenenleistungen wird der Stichtag ausschließlich vom Todestag bestimmt. Erfolgte die Antragstellung bzw. der Tod an einem Monatsersten, so ist dieser Tag der Stichtag. Bei einem untermonatigen Antrag bzw. Tod ist der Stichtag der nächstfolgende Monatserste.
Rechtsgrundlagen
- § 223 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- § 113 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
- § 104 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz