Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Checkliste Unterlagen und Dokumente in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zu Unterlagen und Dokumenten für Drittstaatsangehörige.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
---|---|---|
Aufenthaltstitel/Visum | Im Ausland müssen die erforderlichen Dokumente für die Beantragung eines Aufenthaltstitels oder eines Visums vorbereitet und im Zuge des Antrags vorgelegt werden. | |
Reisepass | Drittstaatsangehörige brauchen für die Einreise, während des Aufenthalts und für die Ausreise grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht). Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengen Raum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. | |
Personaldokumente | Auch andere wichtige Personaldokumente (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ev. Urkunde über Adoption) sollten nach Österreich mitgenommen werden. Eventuell ist eine Übersetzung der Dokumente erforderlich. | |
Unterlagen | Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbestätigungen und Dienstzeugnisse sollten, sofern sie für die Jobsuche in Österreich oder für andere Zwecke benötigt werden, im Original mitgenommen werden. Eventuell ist eine Übersetzung der Dokumente erforderlich. | |
Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion