Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Vormerkdelikte
Delikte | Rechtsfolgen |
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Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille | Geldstrafe:
300 Euro bis 3.700 Euro |
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei Lenkerinnen/Lenkern der Klasse C und D | Geldstrafe: Klasse C: 36 Euro bis 2.180 Euro Klasse D: 363 Euro bis 2.180 Euro |
Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung einer Fußgängerin/eines Fußgängers | Geldstrafe: 72 Euro bis 2.180 Euro |
Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden | Geldstrafe: bis 2.180 Euro |
Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer | Geldstrafe: bis 2.180 Euro |
Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen (Anmerkung: Das Befahren des Pannenstreifens ist zulässig, wenn die Bildung einer Rettungsgasse dies erfordert.) | Geldstrafe: bis 2.180 Euro |
Befahren der Rettungsgasse mit mehrspurigem Kfz oder (wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden) auch mit einspurigem Kfz | Geldstrafe: 72 Euro bis 2.180 Euro |
Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen | Geldstrafe: bis 726 Euro |
Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln | Geldstrafe: bis 726 Euro |
Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen, insbesondere
|
Geldstrafe: bis 726 Euro |
Lenken eines Kfz, dessen
|
Geldstrafe: 72 Euro bis 2.180 Euro |
Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung | Geldstrafe:
bis 5.000 Euro |
Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand Abstand beträgt zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden |
Geldstrafe: bis 726 Euro |
Ausführliche Informationen zum Thema "Alkohol am Steuer" allgemein sowie zu den Rechtsfolgen je nach Grad einer Alkoholisierung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Führerscheingesetz (FSG)
Letzte Aktualisierung: 11. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie