Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Grundbuchsmappe
Das ist eine Landkarte, die die örtliche Lage der Grundstücke (unter Angabe der Grundstücksnummer) und ihre Grenzen wiedergibt. Sie ist ein Abdruck der Katastermappe und hat keine rechtliche Bedeutung im Grundbuch, sondern dient nur der Auffindung der Einlagezahl (EZ) über die in der Mappe gefundene Grundstücksnummer. Die Mappe kann am Bildschirm (Gericht, Vermessungsamt, Internet) dargestellt und ausgedruckt werden. Beim Vermessungsamt kann auch ein Antrag auf Durchführung verschiedener Amtshandlungen, wie Grenzvermessung oder Vereinigung von Grundstücken, aber auch Grundstücksübertragungen, sofern bestimmte gesetzliche Regelungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes zutreffen, gestellt werden.
Weiterführende Links
- Antrag auf Durchführung verschiedener Amtshandlungen (→ BEV)
- Gerichtssuche (→ BMJ)
- Vermessungsamt (→ BEV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz