Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen
Kategorie | A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) |
B | C |
---|---|---|---|
Bez./ Beispiele |
Maschinengewehre, Pumpguns | Revolver, Pistolen, Halbautomaten |
Büchsen Flinten |
Erwerb | grundsätzlich verboten |
nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) |
grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung Wochen ab Erwerb oder Weitergabe |
Besitz | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich |
Führen | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) | nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen |
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres