Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Sprengel
Als Sprengel bezeichnet man den örtlichen Zuständigkeitsbereich bestimmter Stellen (z.B. Gericht, Behörde). Als Gerichtssprengel wird beispielsweise jenes Gebiet bezeichnet, für das ein Gericht (im Rahmen der inländischen Gerichtsbarkeit und der internationalen Zuständigkeit, der Zulässigkeit des Rechtsweges sowie seiner sachlichen und funktionellen Zuständigkeit) örtlich zuständig ist.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion