Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Ausgehzeiten
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Jugendschutzgesetze in den Bereichen Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten Anfang 2019 anzugleichen.
Die Regelungen der Ausgehzeiten bedeuten nicht, dass Jugendliche einen Rechtsanspruch darauf haben, den im Gesetz angegebenen Zeitrahmen auszuschöpfen. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeiten sind als Richtwerte für Jugendliche einer bestimmten Altersgruppe zu verstehen. Eltern und Erziehungsberechtigten bleibt es vorbehalten, im Hinblick auf das Alter und die konkreten persönlichen Umstände kürzere Ausgehzeiten festzulegen. Die Zustimmung der Eltern ist immer erforderlich!
In der Tabelle befinden sich Informationen, wie lange Jugendliche sich beispielsweise bei öffentlichen Veranstaltungen, in Lokalen bzw. Discotheken aufhalten dürfen.
Tipp
Um das Alter nachweisen zu können, sollten Jugendliche immer einen Lichtbildausweis bei sich haben.
Bundesland | Ausgehen erlaubt – Zeitraum |
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Burgenland |
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Kärnten |
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Niederösterreich |
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Oberösterreich |
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Salzburg |
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Steiermark |
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Tirol |
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Vorarlberg |
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Wien |
Der Aufenthalt an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen erlaubt:
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion