Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Checklisten Arbeit in Österreich für Drittstaatsangehörige
- Allgemeines zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich
- Arbeitsplatz ist bereits vorhanden
- Jobsuche in Österreich
Allgemeines zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung | Um in Österreich arbeiten zu dürfen, benötigen Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung (→ USP), die die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber ermöglicht (zum Beispiel Rot-Weiß-Rot – Karte) oder freien Arbeitsmarktzugang gewährt (zum Beispiel Rot-Weiß-Rot – Karte plus, Daueraufenthalt – EU). | |
Berechtigung durch das AMS | In Ausnahmefällen ist zusätzlich zum Aufenthaltstitel oder Visum eine Berechtigung durch das Arbeitsmarktservice notwendig (z.B. für Studierende und Saisonarbeitskräfte). |
Arbeitsplatz ist bereits vorhanden | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
nach der Einreise | Ist bereits ein Arbeitsplatz vorhanden, muss nach der Einreise eine Meldung bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber erfolgen. | |
Arbeitsantritt | Bei Arbeitsantritt muss eine Bestätigung über die vollständige Anmeldung (→ USP) der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers unverzüglich ausgehändigt werden. | |
Pendlerpauschale und Pendlereuro kann beim Arbeitgeber beantragt werden. | ||
Beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle muss unter anderem der Arbeitsvertrag genau geprüft werden. |
Jobsuche in Österreich | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Qualifikationen | In Wien, Linz, Graz und Innsbruck gibt es Anlaufstellen, die Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen anbieten. In den übrigen Landeshauptstädten gibt es wöchentliche Sprechtage. | |
Vorgehensweise | Es gibt einige Möglichkeiten und Wege, eine Stelle zu finden. oesterreich.gv.at informiert über die Vorgehensweise bei der Jobsuche bzw. Anlaufstellen für Arbeitsuchende. | |
Links | Links zu Jobbörsen und Stellenausschreibungen, die bei der Jobsuche helfen können, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. | |
Bewerbungstipps | Wie ein Bewerbungsschreiben bzw. Motivationsschreiben verfasst wird, worauf bei der Erstellung eines Lebenslaufs zu achten ist und wie die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erfolgt, erfahren Sie im Kapitel "Bewerbungstipps". | |
Arten von Beschäftigung | Aus unterschiedlichen Arten von Beschäftigung ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion