Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Studienangebot und Zugangsbeschränkungen

Studienangebot

Grundsätzlich kann in Österreich zwischen folgenden Studienarten gewählt werden:

  • Bachelorstudium (in der Regel sechs Semester/180 ECTS)
  • Master-, Magisterstudium (in der Regel vier bzw. acht Semester/120 bzw. 240 ECTS)
  • Doktorats-, PhD-Studium (in der Regel drei Jahre)
  • Universitätslehrgang
  • Außerordentliches Studium

Zugangsbeschränkungen

Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:

  • Architektur und Städteplanung
  • Biologie und Biochemie (inkl. Ernährungswissenschaften)
  • Informatik
  • Pharmazie
  • Wirtschaft
  • Humanmedizin
  • Zahnmedizin
  • andere medizinische Studien
  • Psychologie
  • Veterinärmedizin
  • Bachelor-Studien seit dem Studienjahr 2010/2011
    • "Publizistik und Kommunikationswissenschaft" (Universität Wien)
    • "Kommunikationswissenschaft" (Universität Salzburg)
    • "Medien- und Kommunikationswissenschaften" (Universität Klagenfurt)
  • in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 14h UG

In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Für das Studium der Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" muss die körperlich-motorische Eignung nachgewiesen werden. Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion