Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Zivildienst für Auslandsösterreicher

Verlegt der Zivildienstpflichtige vor Beginn des Zivildienstes seinen Aufenthalt für länger als sechs Monate ins Ausland, muss er dies unverzüglich der Zivildienstserviceagentur und der örtlich zuständigen österreichischen Vertetungsbehörde (Botschaft, Konsulat) bekanntgeben. Der Bekanntgabe sind Beweisstücke (wie z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag der Wohnung im Ausland etc.) beizulegen.

Als hoheitlicher, staatlicher Dienst kann der Zivildienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit

  • ein freiwilliges Sozialjahr (mindestens 10 Monate),
  • ein freiwilliges Umweltschutzjahr (mindestens 10 Monate),
  • einen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland (mindestens 10 Monate) oder
  • einen Entwicklungshilfedienst (2 Jahre)

bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen als Ersatz für den Zivildienst zu leisten.

Wurde der Zivildienst vollständig abgeleistet, ist ein Auslandsaufenthalt nicht mehr zu melden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion