Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zum Privatkonkurs
Seit dem Jahr 1995 gibt es für überschuldete Privatpersonen (Nicht-Unternehmerinnen/Nicht-Unternehmer und ehemalige Unternehmerinnen/Unternehmer) die Möglichkeit, Privatkonkurs anzumelden.
Ziel dieses speziell auf Private zugeschnittenen Verfahrens ist es, der redlichen Schuldnerin/dem redlichen Schuldner die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Insbesondere soll die Schuldnerin/der Schuldner eine realistische Chance erhalten, sich aus eigener Kraft unter höchstmöglicher Anstrengung aus ihrer/seiner finanziellen Notsituation zu befreien.
Die häufigsten Ursachen von Schulden sind:
- Schwierigkeiten im Umgang mit Geld
- Überschätzung der eigenen Finanzkraft
- niedriges Haushaltseinkommen
- Einkommensschwankungen
- bargeldloser Einkauf
- Bürgschaft
- geschickte Werbung
- unvorhergesehene Ereignisse (etwa Unfall, Krankheit, Tod der Partnerin/des Partners, Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes)
- Suchtverhalten, Kriminalität
- komplizierte, undurchsichtige Rechtslagen
Durch die verschiedenen Verfahrensvarianten des Privatkonkurses soll auch Privatpersonen die Möglichkeit gegeben werden, einen erdrückenden Schuldenberg abzubauen, um den Start in ein neues Leben zu erleichtern.
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK)
- Broschüre "Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs" (→ BMSGPK)
- Privatkonkurs neu (→ AK)
- Übersicht Privatkonkurs (→ BMSGPK)
- Informationen zur Reform (→ Schuldenberatung)
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz