Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur Adoption

Allgemeines zur Freigabe zur Adoption

Falls Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, nehmen Sie bitte schon während der Schwangerschaft unverbindlich mit einer Adoptionsberatungsstelle Kontakt auf! Dort erhalten Sie unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.

Werdende Mütter, die ihr Kind nicht behalten können, haben auch die Möglichkeit, es nach der Geburt in einem Babynest abzugeben oder es in einem Krankenhaus anonym zur Welt zu bringen (dies sichert die medizinische Betreuung von Mutter und Kind). Frauen, die sich für diese Möglichkeiten entscheiden, müssen keine strafrechtliche Verfolgung fürchten.

Die Mutter kann sofort nach der Geburt die Einwilligungserklärung für die Adoption unterschreiben und legt die Adoptionsform (Inkognitoadoption, offene Adoption oder halb offene Adoption) fest. Danach werden passende Adoptiveltern für das Kind gesucht. In manchen Fällen ist auch die Zustimmung weiterer Personen erforderlich.

Achtung

Die Einwilligung zur Adoption kann von der Mutter bis zur gerichtlichen Bewilligung der Adoption zurückgenommen werden. Diese Frist dauert meist ein halbes Jahr. In dieser Zeit wird beobachtet, wie die Adoptiveltern mit dem Kind zurechtkommen und wie es dem Kind bei seinen neuen Eltern geht. Auch die Adoptiveltern können in dieser Zeit noch von der Adoption zurücktreten.

Allgemeines zur Adoption eines Kindes

Die Gründe, ein Kind adoptieren zu wollen, sind vielfältig. Eine Adoption bietet allen Beteiligten eine neue Chance.

Aufgrund des großen Interesses an Adoptionen müssen Bewerberinnen/Bewerber mit einer längeren Wartezeit rechnen.

Tipp

Auch Adoptiveltern steht für ihr Adoptivkind, auch Wahlkind genannt, eine Elternkarenz zu.

Nähere Informationen zum Thema "Ablauf einer Adoption" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen für Eltern erhalten Sie beim Thema "Geburt". Lediglich Wochengeld können Sie als Adoptivmutter nicht beziehen, da die Gewährung mit Schwangerschaft und Entbindung verbunden ist.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Justiz