Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
Der Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, sichert die Unterstützung der von Gewalt betroffenen Kinder oder Jugendlichen. Er ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) oder beim zuständigen Magistrat (in Wien das Amt für Jugend und Familie bei der → MA 11) eingerichtet.
Die Polizei muss unverzüglich den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger von einem verhängten Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz der Kinder und Jugendlichen informieren.
Der Kinder- und Jugendhilfeträger kann dadurch rasch handeln und entsprechende Maßnahmen (z.B. Verständigung von Einrichtungen oder Personen, denen die Betreuung der Kinder obliegt) setzen.
Es werden u.a. psychologische Hilfen und die Betreuung minderjähriger Opfer von Gewalt in Krisenzentren angeboten, aber auch weitere Schritte zum Schutz des Opfers, allenfalls durch Anträge an das Pflegschaftsgericht oder Strafanzeige, gesetzt. Der Kinder- und Jugendhilfeträger ist jedoch nicht in jedem Fall zur Strafanzeige verpflichtet.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres