Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Finanzielle Unterstützungen für Arbeitsuchende

Achtung

Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Arbeitslosengeld

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss die Anwartschaft (das ist das Mindesterfordernis an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in einem vorgegebenen Zeitraum) erfüllt sein.

Im Allgemeinen werden bei der ersten Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre benötigt.

Für Jugendliche unter 25 Jahren gilt jedoch, dass bei der ersten Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes bereits insgesamt 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung ausreichen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu begründen.

Detaillierte Informationen zum Arbeitslosengeld finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weitere finanzielle Leistungen

Hat eine Person Arbeitslosengeld bezogen und dabei die mögliche Anspruchsdauer ausgeschöpft, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Notstandshilfe.

Darüber hinaus finden sich auf oesterreich.gv.at detaillierte Informationen zu Unterstützungen des Arbeitsmarktservice (AMS) für Arbeitsuchende.

Online-Ratgeber und -Rechner

Rechtsgrundlagen

 §§ 14, 33 bis 38 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft