Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen

Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Meerschweinchen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

  • Meerschweinchen müssen paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, gehalten werden.
  • Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 (0,2 m2) betragen.
  • Den Meerschweinchen muss eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen zur Verfügung stehen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion