Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Hinweis
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion