Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung

Bei der unbedingten Erbantrittserklärung haftet der Erbe für alle Schulden und auch für die Erfüllung von Vermächtnissen mit seinem eigenen Vermögen in unbeschränkter Höhe. Der Erbe haftet auch dann, wenn er von der Existenz dieser Forderungen nichts wusste und auch dann, wenn die Schulden die Aktiva der Verlassenschaft übersteigen.

Mehrere Erben haften für die Schulden solidarisch, das bedeutet, dass die anderen Erben den Ausfall zu tragen haben, wenn einer der Erben seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

Vorteil einer unbedingten Erbantrittserklärung

Die Abwicklung ist einfach und kostengünstig. Anders als bei der bedingten Erbantrittserklärung erfolgt hier keine Schätzung des beweglichen Verlassenschaftsvermögens, anstelle des von dem Gerichtskommissär errichteten Inventars tritt die sogenannte "Vermögenserklärung".

Diese von dem Notar erstellte Aufstellung über Aktiva und Passiva wird dem Verlassenschaftsverfahren zugrunde gelegt. Der Erbe bzw. die Erben erklären, dass die Aufstellung nach deren Wissen vollständig und richtig ist.

Hinweis

Liegenschaften (unbewegliche Sachen) werden grundsätzlich mit dem dreifachen Einheitswert angesetzt. Wird ein entsprechender Antrag gestellt, werden diese nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz bewertet.

Achtung

Die Abgabe der unbedingten Erbantrittserklärung ist wegen der drohenden Schuldenhaftung riskant. Sie ist nur zu empfehlen, wenn man die Lebensgewohnheiten und Vermögensverhältnisse des Verstorbenen genau kannte und sicher sein kann, dass keine versteckten Schulden zu Tage treten.

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer