Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Vorzugsstimmenvergabe bei einer Europawahl

Es ist möglich, bei Wahlen zum Europäischen Parlament eine Vorzugsstimme zu vergeben. Um gültig zu sein, muss die Vorzugsstimme an eine Kandidatin/einen Kandidaten jener Partei vergeben werden, die am Stimmzettel angekreuzt wurde.

In dem auf dem Stimmzettel dafür vorgesehenen Feld ist der Name oder die Reihungsnummer einer Kandidatin/eines Kandidaten einzutragen. Die Vorzugsstimme ist dann gültig, wenn zumindest der Familienname der Kandidatin/des Kandidaten oder die Reihungsnummer eingetragen worden ist. Wenn es in einer Parteiliste mehrere Kandidatinnen/Kandidaten mit dem gleichen Familiennamen gibt, sollte jedenfalls die Reihungsnummer angegeben werden.

Die Vorzugsstimme ist jedenfalls ungültig, wenn

  • mehrere Kandidatinnen/Kandidaten eingetragen werden oder
  • die genannte Kandidatin/der genannte Kandidat nicht jener Partei angehört, die von der Wählerin/dem Wähler gewählt wird.

Für eine Vorreihung müssen 5 Prozent der Wählerinnen/der Wähler einer Partei einer Kandidatin/einem Kandidaten ihre Vorzugsstimme gegeben haben.

Im Folgenden findet sich ein Muster-Stimmzettel für die Europawahl mit Bemerkungen zur korrekten Ausfüllweise:

Amtlicher Stimmzettel - Ausfüllhilfe

Rechtsgrundlagen

§ 63 Europawahlordnung (EuWO)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres