Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen
- Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
- Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
- Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
- Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer
- Steuerrechtlicher Freibetrag für Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderungen
- Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. von der Kraftfahrzeugsteuer
Aktuelle Informationen über Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen für Familien mit Kindern mit Behinderung, kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung etc.
Tipp
Bei geringem Einkommen kann bei der zuständigen Krankenkasse (→ SV) um Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Service-Entgelt für die e-card angesucht werden. Ebenso ist die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie ein Zuschuss zum Fernsprechentgelt möglich. Diese können Sie bei Gebühren Info Service (Gebührenbefreiung) beantragen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion