Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Checkliste Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige

Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige.

Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige.
Thema Detailinformationen Erledigt
gültiger Reisepass Für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich sowie für die Ausreise aus Österreich benötigen Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht).  
Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengen Raum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde.
Visum Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen sie darüber hinaus grundsätzlich ein Visum.  
Welche Staatsangehörigkeit zur Einreise ohne Visum berechtigt, kann der Liste der Visumspflichten entnommen werden.
Alle Arten von Visa müssen grundsätzlich (wenige Ausnahmen) vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden.
Wohnen Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Hotel, Wohnung o.ä.) organisiert werden.  
Finanzen Es sollten ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um die Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten decken zu können.  
Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion