Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Adressänderung: Firmenbuch
Je nachdem, ob der Umzug eine Sitzverlegung (Wechsel in eine andere politische Gemeinde) darstellt oder nicht, sind unterschiedliche Formalitäten zu berücksichtigen:
- Wenn der im Firmenbuch eingetragene Sitz verlegt wird
Die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer muss in diesem Fall die Änderung des Firmensitzes und die Änderung der Postadresse beantragen. Es ist erforderlich, dass die Unterschrift gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. - Wenn der Standort innerhalb des Sitzes verlegt wird
In diesem Fall muss eine vertretungsbefugte Person des Unternehmens die Änderung der Postadresse beim Firmenbuch melden. Die Änderungsmeldung ist von ihr/ihm persönlich zu unterfertigen.
Handelt es sich um eine Änderung der Geschäftsanschrift ohne Sitzverlegung, kann auch das Online-Formular "Firmenbuch – Vereinfachte Anmeldung von Änderungen (→ BMJ)" genutzt werden. Dafür ist eine Authentifizierung mittels ID Austria erforderlich (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion