Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Adressänderung: Jagdkarte

Jede Adressänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (→ Stadt Wien)), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden.

Hinweis: Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk (nicht innerhalb Wiens) muss bei der dort zuständigen Behörde eine neue Jagdkarte gelöst werden. Die Meldung bei der bisherigen Behörde entfällt in diesem Fall.

Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und der neuen Adresse (eventuell Kopie der Bestätigung der Meldung).

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion