Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Studieren in der EU – Daueraufenthalt
Leben österreichische Studentinnen/österreichische Studenten fünf Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat, erwerben sie automatisch das Daueraufenthaltsrecht für diesen Staat. Auf Antrag wird ihnen eine Daueraufenthaltsbescheinigung ausgestellt.
Der Aufenthalt gilt auch dann noch als ununterbrochen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Vorübergehende Abwesenheit (unter sechs Monaten)
- Längere Abwesenheit (wegen Erfüllung militärischer Pflichten)
- Eine einzige Abwesenheit von zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Beschäftigung, Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in ein anderen Staat
Achtung
Leben Studentinnen/Studenten länger als zwei Jahre in Folge außerhalb des Staates, können sie ihr Daueraufenthaltsrecht verlieren.
Bei ihrem Aufenthalt sollten Studentinnen/Studenten dieselben Rechte wie Staatsangehörige unter denselben Bedingungen genießen.
Weiterführende Links
Aufenthaltsrechte für Studierende (→ Your Europe)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion