Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Ich erhalte eine Ladung als Zeuge
Aktuelle Informationen über Ladung als Zeugin/Zeuge, Schutz von Zeuginnen/Zeugen im Strafverfahren etc.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Zeuginnen/Zeugen vor Gericht (Straf- und Zivilgericht), vor die Staatsanwaltschaft oder vor eine Verwaltungsbehörde zu laden. Bei der Befolgungspflicht der Ladung für die Bürgerinnen/Bürger sowie bei den Entschlagungsrechten gibt es kaum Unterschiede zwischen Gerichtsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren. Im Folgenden wird die Ladung im Rahmen eines gerichtlichen Strafverfahrens dargestellt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion