Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Checkliste Schulpflicht in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht für Drittstaatsangehörige.
Thema | Detailinformationen |
allgemeine Schulpflicht | Für alle Kinder, die sich für mindestens ein Semester in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und erstreckt sich über neun Jahre. |
Zeugnisse | Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe. |
1. bis 4. Schuljahr | Die ersten vier Schuljahre (in der Regel im Alter von 6 bis 10 Jahren): Besuch der Volksschule (Grundschule) oder Sonderschule |
5. bis 8. Schuljahr | 5. bis 8. Schuljahr (in der Regel im Alter von 10 bis 14 Jahren): Besuch der Neuen Mittelschule (NMS), der Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS), der Berufsbildenden höheren Schule (BHS) oder einer Sonderschulstufe |
9. Schuljahr | 9. Schuljahr (in der Regel im Alter von 14 bis 15 Jahren): Besuch der Polytechnischen Schule, Weiterbesuch einer Neuen Mittelschule (NMS) oder einer Sonderschule oder Besuch/Weiterbesuch einer mittleren bzw. höheren Schule. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion