Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Einreise und Aufenthalt

  • EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer und deren Angehörige (mit EWR- bzw. Schweizer Staatsbürgerschaft) benötigen zur Einreise kein Visum, jedoch ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.
  • EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer und deren Angehörige (mit EWR- bzw. Schweizer Staatsbürgerschaft) dürfen sich grundsätzlich bis zu drei Monate in Österreich aufhalten. Ein längerer Aufenthalt ist u.a. dann möglich, wenn Hauptzweck des Aufenthalts eine Ausbildung ist und eine ausreichende Krankenversicherung sowie ausreichende Existenzmittel vorliegen.
  • Wenn ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten erlaubt ist, muss binnen vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragt werden.
  • Liegt eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts vor, kann zusätzlich ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" beantragt werden. Dieser gilt als Identitätsdokument in Österreich.
  • Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.
  • Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Wohnung, Studentenheim o.ä.) organisiert werden.
  • Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.
Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion