Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Aufnahme von Erwachsenen in die einzelnen staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften (alphabetisch geordnet) aufgezählt. Die angeführten Voraussetzungen beruhen auf Angaben der zentralen Stellen der einzelnen Religionsgesellschaften, sind jedoch nicht als zwingend anzusehen.
- Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)
- Altkatholische Kirche Österreichs
- Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
- Evangelische Kirche A.B. und H.B.
- Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (EmK)
- → Freikirchen in Österreich
- Griechisch-orientalische (=orthodoxe) Kirche
- Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
- Israelitische Religionsgesellschaft
- Jehovas Zeugen in Österreich
- Katholische Kirche
- Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich
- Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
- Neuapostolische Kirche in Österreich
- Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
- Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Aktuelle Informationen zu Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, Voraussetzungen zur Aufnahme etc.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion