Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Telefon und Internet

Telefon

Bei einem Umzug sollte nicht darauf vergessen werden, das Festnetztelefon rechtzeitig ab- bzw. umzumelden oder an der neuen Adresse einen Telefonanschluss anzumelden. Ausführliche Informationen über die Vorgangsweise erhält man bei der Netzanbieterin/beim Netzanbieter. Manche bieten ein spezielles Umzugsservice und Umzugsgutschriften an.

Zu beachten ist, dass Ab- und Neuanmeldung einige Zeit dauern können und es in der Regel Kündigungsfristen bzw. eine Mindestvertragsdauer gibt.

Telefon-Ummeldungen sind in der Regel günstiger. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) weist jedoch darauf hin, dass Übertragungen von Telefonanschlüssen für Kundinnen/Kunden aus rechtlicher Sicht problematischer sein können als Neuanmeldungen (bei Übertragungen übernimmt die Neukundin/der Neukunde den Vertrag der Altkundin/des Altkunden und haftet somit auch für dessen oder deren Verbindlichkeiten).

Falls der Telefonanschluss bei der Telekom Austria ist, aber über eine private Festnetzanbieter/einen privaten Festnetzanbieter telefoniert wird, wäre es empfehlenswert sich zu erkundigen, ob dort parallel zur Kündigung bei der Telekom Austria ebenfalls eine Kündigung erforderlich ist.

Bei Nutzung eines Mobiltelefons, ist eine Adressänderung der jeweiligen Netzbetreiberin/dem jeweiligen Netzbetreiber bekanntzugeben.

Internet

Sollte zusätzlich ein Internetanschluss bei der Telefonanbieterin/beim Telefonanbieter vorhanden sein, wird mit der Übertragung des Festnetzanschlusses zumeist auch der zugehörige Internetanschluss mitübertragen.

Bei privaten Internetanbieterinnen/Internetanbietern ist es empfehlenswert sich bei der jeweiligen Anbieterin/beim jeweiligen Anbieter über die genaue Vorgangsweise zu erkundigen. Oft genügt ein formloses Schreiben oder Fax mit der neuen Adresse, Kundennummer und der neuen Telefonnummer.

Vor der Abmeldung eines Internetanschlusses, sollte man sich bei der jeweiligen Anbieterin/beim jeweiligen Anbieter über die geltende Kündigungsfrist erkundigen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion