Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Sperrmüll

Was "Sperrmüll" ist bzw. was "sperrige Abfälle" sind, ist im jeweiligen Landesrecht (Bundesland) geregelt.

Ganz grundsätzlich handelt es sich um

  • nicht gefährliche Siedlungsabfälle,
  • die wegen ihrer Größe und Form nicht in die für die Sammlung der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle bestimmten Müllsammelgefäße (z.B. Restmüllsäcke) passen
  • (z.B. Matratzen, Sportartikel, Möbel, Bodenbeläge, große Kunststoffgegenstände).

Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Abfälle ausschließlich an befugte Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler übergeben werden dürfen. Die Abgabe von Sperrmüll an informelle Sammlerinnen/Sammler ist unzulässig. Sperrmüll kann, je nach Regelung im Landesrecht, beim Mistplatz, Recyclinghof oder Altstoffsammelzentrum abgeben oder im Rahmen von Sperrmüllsammlungen der Gemeinde entsorgt werden.

Hinweis

Um Sperrmüll – außerhalb von fixen Sammelterminen – beseitigen zu lassen, ist meist ein gesonderter Termin mit der zuständigen Stelle zu vereinbaren. Die Sperrmüllabfuhr ist meistens kostenpflichtig.

Tipp

zur Abfallvermeidung: Wenn bestimmte Gegenstände noch "gut in Schuss" und verwendbar sind (z.B. Möbel), können diese – als Gebrauchtware – beispielsweise auch einer karitativen Einrichtung zur Verfügung gestellt oder auf einem Flohmarkt verkauft werden.

Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie