Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung

Allgemeine Informationen

Wer sich ausschließlich der Pflege seines Kindes mit Behinderungen widmet, hat die Möglichkeit der begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung.

Bei einer Erwerbstätigkeit, die der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung (über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat im Jahr 2024) unterliegt, erwirbt man ohne persönliches Zutun Versicherungsmonate. Die Weiterversicherung hingegen ermöglicht den Erwerb von Versicherungsmonaten auf freiwilliger Basis.

Voraussetzungen

Der Beitragssatz für die Weiterversicherung beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage. Die Begünstigung besteht darin, dass der Bund die Beiträge zur Gänze übernimmt.

Zuständige Stelle

der Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie zuletzt versichert waren

Zusätzliche Informationen

Ausführliche Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger finden sich auf der Seite zu Versicherungsmöglichkeiten oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz des zuständigen Pensionsversicherungsträgers (zum Beispiel ASVG, GSVG, BSVG)

Zum Formular

Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung für Pflege eines Kindes mit Behinderungen

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz