Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zum geförderten Wohnungseigentum
Für die Errichtung von Eigentumswohnungen kann, abhängig vom Einkommen der Wohnungsinteressentin/des Wohnungsinteressenten, eine Wohnbauförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes in Anspruch genommen werden.
Da Förderungen in Österreich nicht bundesweit geregelt sind, kann es zu großen Abweichungen bei der Förderungshöhe sowie bei den Voraussetzungen zwischen den einzelnen Bundesländern kommen.
Tipp: Um einen genauen Überblick über die Förderungen zu erhalten und die genauen Voraussetzungen für ein etwaiges Ansuchen zu erfahren, kontaktieren Sie bitte die Wohnberatungsstelle des jeweiligen Bundeslandes oder das zuständige Amt für Wohnbauförderung.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion