Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
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F +43 7442 511 - 189
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Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Existenzminimum

Beim Existenzminimum handelt es sich (im exekutionsrechtlichen Sinn) um jenen Betrag, der bei Exekution auf beschränkt pfändbare Forderungen (z.B. das Arbeitseinkommen) unpfändbar ist und somit der Schuldnerin/dem Schuldner verbleiben muss. Die Berechnung des unpfändbaren Freibetrags, des sogenannten Existenzminimums, richtet sich einerseits nach der Einkommenshöhe und andererseits nach den Unterhaltspflichten der Schuldnerin/des Schuldners.

Der "Grundbetrag" des Existenzminimums ist unmittelbar an den Ausgleichszulagenrichtsatz gekoppelt. Bei höherem Einkommen gebühren der Schuldnerin/dem Schuldner überdies (als Teil des Existenzminimums) sogenannte "Steigerungsbeträge".

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion