Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Passive Wahlberechtigung bei Europawahlen

Passiv wahlberechtigt bei Europawahlen, d.h. zu einer österreichischen Kandidatur zum Europäischen Parlament berechtigt, sind alle wahlberechtigten Personen,

  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • am Wahltag bereits 18 Jahre alt sind,
  • nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener und von Amts wegen zu verfolgender gerichtlich strafbarer Handlungen rechtskräftig
    • zu einer nicht bedingt nachgesehenen sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden,
    • zu einer bedingt nachgesehenen ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder
    • zu einer sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe (auch wenn bedingt nachgesehen) verurteilt wurden, sofern diese Verurteilung auch oder ausschließlich wegen §§ 304 bis 307b StGB erfolgt ist,
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz geführt werden

sowie alle wahlberechtigten Personen,

  • die EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
  • am Wahltag bereits 18 Jahre alt sind,
  • in ihrem Herkunftsmitgliedstaat das Recht, gewählt zu werden, nicht verloren haben,
  • nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener und von Amts wegen zu verfolgender gerichtlich strafbarer Handlungen rechtskräftig
    • zu einer nicht bedingt nachgesehenen sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden,
    • zu einer bedingt nachgesehenen ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder
    • zu einer sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe (auch wenn bedingt nachgesehen) verurteilt wurden, sofern diese Verurteilung auch oder ausschließlich wegen §§ 304 bis 307b StGB erfolgt ist,
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.

Für eine Kandidatur bei einer Europawahl ist das Einreichen eines Wahlvorschlags bei der Bundeswahlbehörde erforderlich. Dieser muss entweder von mindestens drei Nationalratsabgeordneten oder von einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments unterschrieben sein oder 2.600 Unterstützungserklärungen von bei der Europawahl wahlberechtigten Bürgerinnen/Bürgern aufweisen. Jede wahlwerbende Partei muss ihren Wahlvorschlag spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag bis 17 Uhr der Bundeswahlbehörde vorlegen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres