Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Sucht und Recht
In Österreich gelten Suchtgifte und psychotrope Stoffe als Suchtmittel und der Umgang mit diesen (Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Ein- und Ausfuhr, Anbieten, Überlassung und Verschaffung sowie der Anbau diverser Pflanzen) ist eingeschränkt. Die Einschränkungen sind im Suchtmittelgesetz (SMG) sowie in den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen geregelt.
- "Illegale" Drogen
- Neue Psychoaktive Substanzen
- Verbotene Handlungen
- Grundsatz "Therapie statt Strafe"
- Gesundheitsbezogene Maßnahmen
- Suchtmittel-Datenevidenz
Aktuelle Informationen über Sucht und Recht, verbotene Handlungen, gesundheitsbezogene Maßnahmen etc.
Tipp
Bestimmungen zu Alkohol und Nikotin finden sich unter anderem in den Jugendschutzgesetzen der Bundesländer.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion