Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Generalprokuratur
Eine Sonderstellung nimmt die beim Obersten Gerichtshof eingerichtete → Generalprokuratur ein. Die Generalprokuratur ist unmittelbar der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz unterstellt und hat selbst keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaften.
Die Generalprokuratur ist mit der Unterstützung des Obersten Gerichtshofs betraut. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist sie vor allem befugt, auch in Strafsachen, in denen für die Parteien kein Rechtszug (mehr) zum Obersten Gerichtshof besteht, an diesen eine sogenannte "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" zu erheben. Sie erfüllt damit eine bedeutende Funktion bei der Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit im Strafrecht.
Bei der Generalprokuratur besteht außerdem der "Weisungsrat". Dieser berät den Bundesminister für Justiz in gewissen Fällen bei der Erteilung von Weisungen an die Staatsanwaltschaften.
Rechtsgrundlagen
Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz