Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Taugliche Wehrpflichtige sind – soweit zwingende militärische Erfordernisse nicht entgegenstehen – auf Antrag vom Präsenzdienst zu befreien, wenn und solange es besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf (befristete) Befreiung
- Beweismittel
Zusätzliche Informationen
Darüber hinaus können Wehrpflichtige von Amts wegen aufgrund von öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen (z.B. auf Anregung einer Arbeitgeberin/eines Arbeitgebers) vom Präsenzdienst befreit werden.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung