Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
RSb-Brief (rsb brief)
Sinnverwandter Begriff: weißer Brief
Ein RSb-Brief (Rückscheinbrief weiß) ist ein behördliches Schriftstück, das auch an eine Ersatzempfängerin/einen Ersatzempfänger zugestellt werden kann ("Zustellung auch an Ersatzempfängerin/Ersatzempfänger").
Ersatzempfängerin/Ersatzempfänger ist jede erwachsene Person, die in der gleichen Wohnung wie die Empfängerin/der Empfänger wohnt. Zudem ist es möglich, einer anderen Person eine Vollmacht zur Entgegennahme des Briefes zu erteilen, wenn dies nicht durch einen Vermerk auf dem Dokument ausgeschlossen ist.
Auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber der Empfängerin/des Empfängers, die zur Annahme der Sendung bereit sind, können Ersatzempfängerinnen/Ersatzempfänger sein.
Ist die Empfängerin/der Empfänger ortsabwesend und kann deshalb von der Zustellung nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen, weil der Brief an eine Ersatzempfängerin/einen Ersatzempfänger zugestellt wurde, ist die Ersatzzustellung unwirksam.
Beispiel
- Gerichtliche Schreiben (z.B. Klage, Bescheid, Urteil)
- Zustellung des Reisepasses
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion