Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Familienbeihilfe
Um die finanzielle Mehrbelastung, die die Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung von Kindern verursacht, auszugleichen, wird Eltern – unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen – Familienbeihilfe gewährt. Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter und der Anzahl der Kinder ab.
Für unter 18-jährige Kinder besteht ohne die Erfüllung weiterer zusätzlicher Erfordernisse Anspruch auf Familienbeihilfe. Ab 18 Jahren wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die Familienbeihilfe kann jederzeit beantragt werden. Rückwirkend wird sie jedoch nur für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Familienbeihilfe" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion