Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Staatenlos
Als staatenlos gilt, wer unter nationalen Gesetzen keine Staatsbürgerschaft eines Staates besitzt.
Der Begriff der Staatenlosigkeit ist im Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen von 1954 definiert: Demnach gilt eine Person als staatenlos, wenn sie kein Staat aufgrund seines Rechtes als staatsangehörig ansieht.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion