Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Streitige Scheidung aus anderen Gründen
Bei einer Scheidungsklage aus anderen Gründen, wie Geisteskrankheit, ansteckende oder ekelerregende Krankheit, ist kein Verschulden der anderen Ehepartnerin/des anderen Ehepartners erforderlich. Die Ehe muss auch in diesem Fall unheilbar zerrüttet sein und die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft darf nicht zu erwarten sein.
Die Ehe darf jedoch nicht wegen eines sittlich nicht gerechtfertigten Scheidungsbegehrens geschieden werden. Ein solches ist dann anzunehmen, wenn die Auflösung der Ehe den erkrankten Ehegatten außergewöhnlich hart treffen würde. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen, wie der Dauer der Ehe, dem Lebensalter der Ehegatten und dem Grund der Erkrankung.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz