Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Beschluss
Entscheidungen, Anordnungen und Verfügungen des Gerichts werden vielfach per Beschluss getroffen. Das Gericht trifft mit einem Beschluss keine inhaltlichen Entscheidungen (dies erfolgt im Urteil), sondern es werden hauptsächlich Verfahrensfragen geregelt.
Beschlüsse im Zivilverfahren können beispielsweise hinsichtlich prozessleitender Fragen ergehen, d.h. es wird eine Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens getroffen (z.B. Klagebeantwortung, Prozessprogramm, Beweisbeschluss). Im Strafverfahren entscheidet das Gericht mit Beschluss beispielsweise über die Einstellung des Verfahrens oder die Abweisung eines Beweisantrags.
Ausführliche Informationen zum Beschluss im Zivilverfahren finden sich im Thema "Zwischenentscheidungen und Beendigung der Streitsache" auf oesterreich.gv.at. Weiterführende Informationen zum Thema "Ablauf einer Hauptverhandlung" im Strafverfahren finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion