Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Taschengeld
Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.
Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.
Richtwerte für Taschengeld:
Alter des Kindes | Prozentsatz |
---|---|
Bis 7 Jahre | 1 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
7 bis 10 Jahre | 5 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
10 bis 14 Jahre | 8 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
14 bis 18 Jahre | 10 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
Hinweis
Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz